Hautkrebs von Polizist ist keine Berufskrankheit

Die Hautkrebs-Erkrankung eines Polizisten ist keine Berufskrankheit Das Verwaltungsgericht Aachen hat dazu am Montag eine entsprechende Klage abgelehnt. Der ehemalige Polizist begründete seine Klage damit, dass er während seines Außendienstes keinen UV-Schutz vom Arbeitgeber bekommen hat. Auch sei er nicht auf die Notwendigkeit hingewiesen worden. Laut dem Verwaltungsgericht lägen die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Dienstunfall aber nicht vor. Ein erhöhtes Erkrankungsrisiko aufgrund der dienstlichen Tätigkeit gäbe es demnach nicht. Gegen das Urteil kann der Kläger noch Berufung einreichen.