Ein 68-jähriger Kinderschänder aus der Region muss nachträglich in Sicherungsverwahrung. Das hat das Aachener Landgericht entschieden. Der Mann sei in seiner Persönlichkeit gestört und deswegen seien weitere Taten zu befürchten, entschied das Gericht. Gutachter hatten den Mann als Hochrisiko-Täter eingestuft. Vor 15 Jahren hatte der Angeklagte ein sechsjähriges Mädchen in ein Waldstück bei Nörvenich gelockt und es sexuell missbraucht. Anschließend gewürgte er das Kind, bis er glaubte, das es tot sei. Ein Jogger hatte das verstörte Mädchen am nächsten Morgen gefunden. Der heute 68-Täter konnte damals rasch festgenommen werden. Die Beweislage war 1995 eindeutig, so das aktuellen Urteil. Die Verteidigung kündigte Revision an.
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