Kinderschänder

Aachener Kinderschänder muss für fünf Jahre ins Gefängnis

Das Aachener Landgericht hat einen Kinderschänder aus Aachen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Damit kamen die Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft nach. Laut Gerichtssprecher Georg Winkel hatte sich der Mann 47 Mal an einem Jungen vergangen. Der 30-jährige hatte das Kind offenbar jahrelang als Babysitter betreut. Vor Gericht hatte er die Taten zugegeben.

Kinderschänder in Psychiatrie eingewiesen

Ein mehrfach vorbestrafter Kinderschänder aus dem Selfkant muss in die Psychiatrie. Das hat das Aachener Landgericht entschieden. Der 34-jährige hatte im letzten Jahr insgesamt 10 Kinder missbraucht. Die Tat ereignete sich bereits zwei Wochen nach seiner Haftentlassung. Damit der Mann keinen Schaden mehr anrichten kann, soll er nun in die Nervenheilanstalt. Gutachter hatten bei dem Mann eine schwere seelische Abartigkeit festgestellt. Außerdem stelle er eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.

Kinderschänder aus der Region erhält nachträgliche Sicherungsverwahrung

Ein 68-jähriger Kinderschänder aus der Region muss nachträglich in Sicherungsverwahrung. Das hat das Aachener Landgericht entschieden. Der Mann sei in seiner Persönlichkeit gestört und deswegen seien weitere Taten zu befürchten, entschied das Gericht. Gutachter hatten den Mann als Hochrisiko-Täter eingestuft. Vor 15 Jahren hatte der Angeklagte ein sechsjähriges Mädchen in ein Waldstück bei Nörvenich gelockt und es sexuell missbraucht. Anschließend gewürgte er das Kind, bis er glaubte, das es tot sei. Ein Jogger hatte das verstörte Mädchen am nächsten Morgen gefunden. Der heute 68-Täter konnte damals rasch festgenommen werden. Die Beweislage war 1995 eindeutig, so das aktuellen Urteil. Die Verteidigung kündigte Revision an.

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